FAQ
Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen! Sollte Ihre Eingabe im Suchfeld erfolglos sein, versucht das Team von Steuerungstechnik StG Ihre Frage gezielt zu beantworten.
Händler, Wiederverkäufer und Landmaschinenhersteller könne direkt bei Steuerungstechnik StG kaufen. Wird eine entsprechende Gewerbeanmeldung (z.B. Handel mit Landmaschinen, Reparaturen von Landmaschinen, Herstellung von Landmaschinen o.ä.) bei Steuerungstechnik StG eingereicht, stuft das Team von Steuerungstechnik StG den Bewerber nach sorgfältiger Prüfung in die entsprechende Preisgruppe ein.
Endkunden und Landwirte können auch direkt bei Steuerungstechnik StG einkaufen. Nach der vollständigen Registrierung in unserem Webshop, werden Ihnen direkt die korrekten Endkundenpreise angezeigt. Möchten Sie die Technik nicht selber montieren, sprechen Sie gerne das Team von Steuerungstechnik StG oder Ihren Landmaschinenhändler des Vertrauens an.
Bei einer Reifendruckregelanlage sind die Rohrbügel aussen über die Kotflügel bei
der Messung der Fahrzeugbreite nicht mit zu berücksichtigen, so festgehalten in
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und
Fahrzeugkombinationen; Absatz: Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm
612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm
sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen
nicht zu berücksichtigen; Punkt 19. Hier ist
festgehalten, dass die Schläuche der
Reifendrucküberwachungssysteme, sofern sie an den beiden Seiten des Fahrzeugs
höchstens 70 mm über die größte Breite des Fahrzeugs hinausragen
dürfen.